100 % Kostenübernahme bei IOTN 4 & 5
Keine Zuzahlung für Kinder und Jugendliche, deren Behandlung vor dem 18. Geburtstag beginnt.
Feste und abnehmbare Zahnspangen, kieferorthopädische Beratung und die komplette Kassenabwicklung bei Univ.-Prof. DDr. Erwin Jonke in 1070 Wien. Bei einer Fehlstellung des Schweregrades IOTN 4 oder 5 übernimmt die Krankenkasse die Kosten zur Gänze.
Keine Zuzahlung für Kinder und Jugendliche, deren Behandlung vor dem 18. Geburtstag beginnt.
Kein mühsames Einreichen, keine Vorauskasse. Wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.
Digitaler Intraoral-Scan in Sekunden – schmerzfrei und ohne den unangenehmen Abdruckbrei.
Eine Zahn- oder Kieferfehlstellung ist selten nur eine Frage der Optik. Je nach Ausprägung beeinflusst sie, wie gut sich Zähne reinigen lassen, wie gleichmäßig sie belastet werden und wie sich der Kiefer im Wachstum entwickelt.
Ob im konkreten Fall eine Behandlungsnotwendigkeit besteht, wird nicht nach Augenmaß entschieden, sondern nach dem international standardisierten IOTN-Index – derselbe Maßstab, den auch die Krankenkasse anlegt.
Gratis Zahnspange auf Kassenkosten
Die kieferorthopädische Beratung und die Feststellung des Schweregrades sind laut ÖGK Kassenleistung – unabhängig davon, welcher IOTN-Grad am Ende festgestellt wird.
Erstberatung vereinbarenWelche Variante sinnvoll ist, hängt vom Alter, vom Gebissstadium und vom Schweregrad der Fehlstellung ab. Zwei davon sind Kassenleistung, zwei werden privat verrechnet.
Der Standard im Gratis-Zahnspangen-Programm. Sie korrigiert auch ausgeprägte Fehlstellungen präzise und ist robust, wirksam und seit Jahrzehnten wissenschaftlich gut untersucht. Die ÖGK übernimmt die festsitzende Zahnspange bei Jugendlichen von etwa 12 bis 18 Jahren, sofern IOTN 4 oder 5 vorliegt.
Die Variante für Kinder in der Wachstumsphase: Sie steuert die Lage der Kiefer zueinander und schafft Platz für die bleibenden Zähne. Die ÖGK übernimmt abnehmbare Zahnspangen im Rahmen der frühkindlichen Behandlung bis etwa zum 10. Lebensjahr.
Optisch deutlich unauffälliger als Metall und daher bei Jugendlichen beliebt. Keramikbrackets sind keine Kassenleistung – rein kosmetische Korrekturen zählen laut ÖGK nicht zum Leistungsumfang der Sozialversicherung und werden privat verrechnet.
Nahezu unsichtbare Schienen für Jugendliche und Erwachsene, die eine diskrete Lösung suchen. Aligner sind nicht Teil des Gratis-Zahnspangen-Programms, können aber als private Zusatzleistung gewählt werden.
Im Kindesalter geht es selten um gerade Frontzähne, sondern um die Weichenstellung: Passen Ober- und Unterkiefer zueinander, ist genug Platz für die bleibenden Zähne vorhanden, entwickelt sich der Biss gleichmäßig?
Für diese Phase sieht die ÖGK die frühkindliche Behandlung mit abnehmbaren Zahnspangen vor – kostenlos bis etwa zum 10. Lebensjahr. Solche Geräte wirken mit dem Wachstum statt dagegen und können spätere, aufwendigere Korrekturen verkleinern oder ganz ersparen.
Sinnvoll ist eine erste Einschätzung, sobald die ersten bleibenden Zähne durchbrechen und sich Ober- und Unterkiefer zueinander einordnen – üblicherweise im Wechselgebiss. Der Termin dient zunächst nur der Beurteilung: Wir halten fest, ob und wann eine Behandlung sinnvoll wird.
Sobald alle bleibenden Zähne da sind, lässt sich die Zahnstellung gezielt und dauerhaft korrigieren. Das ist die klassische Phase für die festsitzende Zahnspange – und genau das Zeitfenster, in dem die Krankenkasse die Kosten bei IOTN 4 oder 5 zur Gänze trägt.
Entscheidend ist der Start: Die Behandlung muss vor dem 18. Geburtstag begonnen haben. Wird Ihr Kind währenddessen volljährig, bleibt der Anspruch für die laufende Behandlung erhalten.
Wer es unauffälliger möchte, kann Keramikbrackets oder Aligner wählen – beides als private Zusatzleistung, da die Kasse nur die medizinisch notwendige Versorgung übernimmt.
Alle Voraussetzungen für die Gratis Zahnspange
Auch im Erwachsenenalter lassen sich Zahnfehlstellungen korrigieren – meist mit Alignern oder festsitzenden Apparaturen. Eine Kassenleistung ist das nicht: Die Gratis Zahnspange gilt ausschließlich für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Erwachsenenbehandlungen betreuen wir in der Hauptpraxis.
Unabhängig davon, welche Zahnspange zum Einsatz kommt, folgt die Behandlung immer denselben drei Etappen.
Wir untersuchen Ihr Kind, machen Röntgenaufnahmen und Fotos und erstellen einen digitalen Scan der Zähne. Daraus entsteht der Behandlungsplan.
Die Apparatur wird individuell für Ihr Kind gefertigt, eingesetzt und genau angepasst – ob abnehmbare Spange oder festsitzende Brackets.
In festgelegten Abständen kontrollieren wir den Fortschritt und passen die Apparatur nach. Wie eng die Intervalle sind, hängt von der gewählten Zahnspange ab.
In Österreich übernimmt die Krankenkasse bei IOTN Grad 4 und 5 die kompletten Kosten. Wählen Sie zutreffende Merkmale aus, um eine unverbindliche Ersteinschätzung zu erhalten. Die verbindliche Einstufung erfolgt immer in der Ordination.
Klicken Sie oben auf die Beobachtungen Ihres Kindes, um die Wahrscheinlichkeit auf volle Kostenübernahme einzuschätzen.
Seit 2015 gibt es die Zahnspange in Österreich bei schweren Fehlstellungen zum Nulltarif. Ob Ihr Kind darunterfällt, entscheidet der IOTN-Grad – und nicht das Budget der Familie.
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten der medizinisch notwendigen Behandlung zur Gänze – ohne Selbstbehalt.
Besteht kein Anspruch auf die Gratis Zahnspange, gewährt die ÖGK einen Kostenzuschuss von maximal 821,80 € pro Behandlungsjahr (Tarif 2026).
Beratung und Feststellung des Schweregrades sind Kassenleistung – unabhängig vom Ergebnis.
Wer Anspruch hat, was die IOTN-Stufen 1 bis 5 bedeuten und wie die Einreichung bei ÖGK, SVS und BVAEB abläuft.
Antworten auf die Fragen, die uns Wiener Eltern am häufigsten stellen.
Eine erste Einschätzung ist sinnvoll, sobald die bleibenden Zähne durchbrechen und sich Ober- und Unterkiefer zueinander einordnen. Für die frühkindliche Behandlung mit abnehmbaren Zahnspangen sieht die ÖGK ein Zeitfenster bis etwa zum 10. Lebensjahr vor – die festsitzende Zahnspange folgt üblicherweise ab etwa 12 Jahren.
Liegt der Schweregrad unter IOTN 4, besteht kein Anspruch auf die Gratis Zahnspange. Die ÖGK gewährt in diesen Fällen einen Kostenzuschuss von maximal 821,80 € pro Behandlungsjahr (Tarif 2026). Den Restbetrag besprechen wir vorab transparent mit Ihnen.
Nein. Die Sozialversicherung übernimmt die medizinisch notwendige Versorgung – rein kosmetische Korrekturen zählen laut ÖGK ausdrücklich nicht dazu. Keramikbrackets und Aligner sind daher private Zusatzleistungen und können zur Kassenbehandlung hinzugewählt werden.
Typische Anzeichen sind ein deutlich vorstehender Oberkiefer, ein Kreuzbiss, sichtbarer Platzmangel oder Zähne, die nicht durchbrechen. Eine erste Orientierung gibt unser IOTN-Schnellcheck – die verbindliche Einstufung erfolgt in der Ordination.
Die Bewertungen werden unabhängig auf externen Portalen gesammelt. Dort finden Sie die vollständigen Erfahrungsberichte.
Facharzt für Kieferorthopädie und zertifizierter Kassenvertragspartner für die Gratis Zahnspange (ÖGK, SVS, BVAEB).
Mariahilfer Straße 32
3. Stock, 1070 Wien
Mo–Fr: 08:00 – 18:00
Telefon: +43 1 524 48 68
E-Mail: klinik@jonke.at
Kostenlose und unverbindliche IOTN-Abklärung bei Univ.-Prof. DDr. Jonke.